Angemeldet als:
filler@godaddy.com
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Allgemeine Verkaufsbedingungen der BitStone B.V.
Angebot und Vertragsabschluss
Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.
Überlassene Unterlagen
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von Ziffer 1 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
Preise und Zahlung
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Besteller auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Die Sache entspricht nicht den subjektiven Anforderungen, wenna) sie nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte Beschaffenheit aufweist oderb) sie sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oderc) sie nicht mit dem vereinbarten Zubehör und den vereinbarten Anleitungen, einschließlich Montage- und Installationsanleitungen, übergeben wird.Soweit nicht zwischen dem Besteller und uns unter Beachtung der geltenden Informations- und Formvorschriften etwas anderes vereinbart wurde, entspricht die Sache nicht den objektiven Anforderungen, wenna) sie sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet oderb) sie nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist und die der Besteller erwarten kann unter Berücksichtigung der Art der Sache und der öffentlichen Äußerungen, die von uns oder einem anderen Glied der Vertragskette oder in deren Auftrag, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett, abgegeben wurden oderc) wenn sie nicht der Beschaffenheit einer Probe oder eines Musters entspricht, die oder das wir dem Besteller vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt haben, oderd) wenn sie nicht mit dem Zubehör einschließlich der Verpackung, der Montage- oder Installationsanleitung sowie anderen Anleitungen übergeben wird, deren Erhalt der Besteller erwarten kann. Eine wirksame anderweitige Vereinbarung zwischen dem Besteller und uns über die objektiven Anforderungen der Sache setzt voraus, dass der Besteller vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass ein bestimmtes Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen abweicht, und die Abweichung in diesem Sinne im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.
Der Besteller hat uns keine Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Sobald der Besteller uns über den Mangel unterrichtet hat, eine angemessene Frist abgelaufen ist und bis dahin keine Nacherfüllung erfolgt ist, ist der Besteller ebenfalls zum Rücktritt oder zur Minderung berechtigt.
Anmerkungen Transparenzgebot
Dieses Gebot bedeutet, dass eine Klausel in AGB im Zweifel auch dann unangemessen benachteiligend ist, wenn sie nicht klar und verständlich ist. Dieses Gebot bedeutet, dass intransparente Klauseln per se, ohne Hinzutreten einer inhaltlichen unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners, als unwirksam zu betrachten sind. Ferner bedeutet dies auch, dass das Transparenzgebot auch für Preisbestimmungen und leistungsbeschreibende Klauseln, die grundsätzlich von der Inhaltskontrolle ausgenommen sind, gilt.
Gewährleistungsfristen
Bei Kauf- und Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist grundsätzlich 2 Jahre. Hat sich ein Mangel innerhalb der Verjährungsfrist gezeigt, so tritt die Verjährung nicht vor dem Ablauf von vier Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem sich der Mangel erstmals gezeigt hat. Hat der Besteller zur Nacherfüllung oder zur Erfüllung von Ansprüchen aus einer Garantie die Ware an uns oder auf unsere Veranlassung einem Dritten übergeben, so tritt die Verjährung von Ansprüchen wegen des geltend gemachten Mangels nicht vor Ablauf von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem die nachgebesserte oder ersetzte Ware dem Besteller übergeben wurde. Durch AGB kann unter Beachtung der unten genannten Informations- und Formvorschriften die Gewährleistungsfrist wie folgt verkürzt werden: Bewegliche Sachen außer Baumaterialien- neu - Käufer ist Verbraucher 2 Jahre - Käufer ist Unternehmer 1 Jahr - gebraucht - Käufer ist Verbraucher 1 Jahr - Käufer ist Unternehmer keine Baumaterialien (sofern eingebaut)- neu 5 Jahre - gebraucht - Käufer ist Verbraucher 1 Jahr - Käufer ist Unternehmer keine unbebaute Grundstücke keine Bauwerke- Neubau 5 Jahre- Altbau keine Die Vereinbarung über eine verkürzte Verjährung ist nur wirksam, wenn der Besteller vor der Abgabe seiner Vertragserklärung von der Verkürzung der Verjährungsfrist eigens in Kenntnis gesetzt wurde und die Verkürzung der Verjährungsfrist im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.
Mängelanzeigepflicht
Für nicht offensichtliche Mängel darf die Mängelanzeigefrist nicht kürzer als zwei Jahre (bei gebrauchten Waren: ein Jahr unter Beachtung der Informations- und Formvorschriften) in den AGB gesetzt werden. Fristbeginn ist der gesetzliche Verjährungsbeginn.
Aufwendungsersatz bei Nacherfüllung
Der Verkäufer hat gemäß § 439 Abs. 2 BGB die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (z. B. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten einschließlich eventueller Aus- und Einbaukosten) zu tragen. Diese Pflicht darf durch AGB nicht ausgeschlossen werden.
Beschränkung auf Nacherfüllung
Der Käufer kann bei einer mangelhaften Sache als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Erst wenn die Nacherfüllung nicht gelingt, nicht möglich oder nicht zumutbar ist, kann der Käufer – in zweiter Linie – Gewährleistungsrechte geltend machen: Rücktritt oder Minderung. Beschränkungen allein auf die Nacherfüllung sind unwirksam, wenn dem anderen Vertragsteil bei Fehlschlagen der Nacherfüllung das Minderungsrecht aberkannt wird.
Mängelhaftung – Verkäufer muss Aus- und Einbaukosten übernehmen
Das neue Gesetz zur Nacherfüllung gem. § 439 Abs. 3 S. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). bestimmt, dass der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet ist, dem Käufer die notwendigen Aufwendungen für den Aus- und Einbau oder die Anbringung der mangelfreien Sache zu ersetzen, wenn der Käufer die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht hat. Gemäß Paragraf 445a BGB kann der Verkäufer darüber hinaus seinen Lieferanten in Regress zu nehmen. Der Verkäufer haftet aber nur dann, wenn der Käufer gutgläubig war. Die Rechte des Käufers sind mithin ausgeschlossen, wenn der Käufer im Zeitpunkt des Einbaus den Mangel kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Haftungsbeschränkungen
Jeder Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, ist unwirksam.
Höhe der Verzugszinsen
Ab Beginn des Verzugs schuldet der Käufer dem Verkäufer zusätzlich zum Kaufpreis Verzugszinsen. Ist an dem Kaufvertrag ein Verbraucher beteiligt, sei es als Käufer oder als Verkäufer, beträgt der Zinssatz 5 % über dem Basiszinssatz. Bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern beträgt der Zinssatz 9 % über dem Basi
Artikel – Gute Themen für deine Artikel sind alles, was sich auf dein Unternehmen bezieht: Betriebsumstellungen, das letzte Fußballspiel der Betriebsmannschaft oder News aus deiner Branche. Allgemeine Business-Trends (national wie international) sind ebenfalls tolles Futter für Artikel.
Deine Philosophie – Die Philosophie und die Zielsetzungen sagen viel über ein Unternehmen aus. Du hast noch keine? Dann ist jetzt der perfekte Zeitpunkt, eine zu formulieren und hier öffentlich zu machen. Eine gute Philosophie erklärt, was das Unternehmen antreibt und liefert die Grundlagen für das unternehmerische Handeln.
Unternehmensrichtlinien – Sind diese Unternehmensrichtlinien für dein Unternehmen besonders wichtig? Vielleicht bietet du betriebseigene Kinderbetreuung an, die von deinen Mitarbeitern im ganzen Unternehmen sehr geschätzt wird. Hier ist der perfekte Ort, um dies einer breiten Öffentlichkeit kundzutun.
Profile der Unternehmensleitung – Unternehmen sind immer nur so stark wie ihre Führung. Dies hier ist eine gute Stelle, um Näheres zur Führungsriege zu veröffentlichen. Schreibe eine ansprechende Kurzbiografie zu den einzelnen Verantwortlichen. Dazu gehört auch ihr aktuelles Tätigkeitsfeld und ihr beruflicher Lebenslauf.
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